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Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

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Wir fördern starke ethische Werte und Integrität und ermutigen unsere Beschäftigten diese tagtäglich zu leben und umzusetzen. Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Regeln hat bei der Lebenshilfe Grafschaft Diepholz gGmbh und dem gleichnamigen Verein oberste Priorität. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichen Verstößen gegen Gesetze und/oder die internen Regelungen, sowie von sonstigen Missständen zu erfahren und diese zu unterbinden, um Schaden vom Unternehmen, seinen Beschäftigten und Dritten abzuwenden sowie durch Fehlverhalten geschädigte Personen zu schützen. Wir bieten daher allen Beschäftigten sowie Externen die Möglichkeit, auf ein mögliches Fehlverhalten bei der Lebenshilfe Grafschaft Diepholz gGmbH und ihren verbundenen sozialen Einrichtungen und Diensten hinzuweisen und dies an unsere interne Meldestelle zu melden.

Was ist ein Hinweis?
Unter einem Hinweis nach dem HinSchG versteht man Informationen über begründete Verdachtsmomente oder Wissen über tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen zum Beispiel Strafrecht, bußgeldbewehrte Tatbestände zum Schutz von Leib, Leben und Gesundheit, Schutzgesetze für Beschäftigte, bestimmte wirtschaftsrechtliche Tatbestände, Umwelt- und Datenschutzvorschriften. Personenbezogene Sachverhalte, zum Beispiel sexuelle Belästigung, Nichtbeachtung unserer präventiven Schutzkonzepte oder generelle Menschenrechtsverletzungen, zählen ebenso dazu (vollständiger Katalog des sachlichen Anwendungsbereichs in § 2 HinSchG).

Unsere Meldestelle für Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Hinweisgebende haben es in der Hand, selbst zu entscheiden, ob gemeldete Informationen und Sachverhalte unter Nennung des Namens oder anonym an die Geschäftsleitung weitergegeben werden. In jedem Fall ist sichergestellt, dass Hinweise vertraulich behandelt, entgegengenommen und dokumentiert werden.

Hinweisgebende erhalten innerhalb von einer Woche eine Eingangsbestätigung zu ihrer Meldung (sofern nicht anonym abgegeben) und innerhalb von spätestens drei Monaten eine Rückmeldung, wie das Thema weiter behandelt wurde, wobei diese Rückmeldung nicht zwingend Details zum konkreten Umgang mit dem Fall beinhalten muss (§ 17 HinSchG).

Für die Kommunikation im Bereich Hinweisgeberschutz stehen Ihnen folgende Meldekanäle zur Verfügung:

E-Mail-Adresse der Meldestelle:
hnwsgbrlbnshlf-dhd

Telefon der Meldestelle:
04271 / 80098 113

Postanschrift der Meldestelle (anonym möglich):
Lebenshilfe Grafschaft Diepholz
Hinweisgeber
Lindenstr. 1a
27232 Sulingen

Die Geschäftsführung ermutigt ausdrücklich alle innerhalb und außerhalb des Unternehmens und des Vereins, die Regelverstöße im Zusammenhang mit der Lebenshilfe Grafschaft Diepholz und dem gleichnamigen Verein beobachten oder aus konkretem Anlass vermuten, sich ohne Angst vor Repressalien an die interne Meldestelle zu wenden und den Hinweis offen zu äußern.

Hinweisgebende, die auf der Grundlage konkreter Anhaltspunkte mögliche Verstöße melden, werden vom Unternehmen geschützt. Auch Beschäftigte, die das Gefühl haben, aufgrund ihrer Meldung eines Verstoßes Nachteile zu erfahren, werden geschützt.

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