Für Kinder von berufstätigen Eltern findet für einen Teil der Schließungszeiten (1 Woche in den Osterferien, 2 Wochen in den Sommerferien) eine Ferienbetreuung statt. Die Ferienbetreuung ist nur in den Sommerferien kostenpflichtig, in den Osterferien nicht. Die Anmeldung erfolgt direkt in der Einrichtung.
Kosten
Seit dem 01. August 2018 müssen in Niedersachsen keine Gebühren mehr für die Betreuung von Kindergartenkindern bezahlt werden. Die Kosten für einen Integrationsplatz werden vom Landkreis genehmigt und getragen. Lediglich eine Kostenpauschale für das Mittagessen wird den Eltern in Rechnung gestellt. Für Integrationskinder ist diese grundsätzlich an den Landkreis zu richten. Die Kostenpauschale für die Regelkinder wird direkt an die Einrichtung überwiesen. Durch die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen kann die Kostenpauschale reduziert oder ganz aufgehoben werden.
Kosten
Die Kosten für die Betreuung und Förderung werden vom Landkreis sowie der entsprechenden Krankenkasse genehmigt und getragen. Lediglich eine Kostenpauschale für das Mittagessen wird den Eltern in Rechnung gestellt. Diese ist für Kinder aus den Sprachheilgruppen grundsätzlich an den Landkreis zu richten. Durch die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen kann die Kostenpauschale reduziert oder ganz aufgehoben werden.
Kosten
Die Kosten für die Betreuung und Förderung werden vom Landkreis genehmigt und getragen. Lediglich eine Kostenpauschale für das Mittagessen wird den Eltern in Rechnung gestellt. Diese ist für Kinder aus den heilpädagogischen Gruppen grundsätzlich an den Landkreis zu richten. Durch die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen kann die Kostenpauschale reduziert oder ganz aufgehoben werden.