Teilhabe ist Menschenrecht – Lebenshilfe ruft zur Unterstützung bundesweiter Petition auf
„An den Sozialstaat soll die Axt angelegt werden“, mahnt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. Die vorgesehenen Einschnitte träfen insbesondere Menschen mit Behinderung sowie Kinder und Jugendliche und stünden im Widerspruch zu grundlegenden Rechten, wie sie in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert sind.
Teilhabe ist Voraussetzung, kein Zusatz
Leistungen der Eingliederungshilfe sind keine freiwilligen Zusatzleistungen, sondern eine zentrale Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Sie ermöglichen Teilhabe in allen Lebensbereichen – von der frühkindlichen Bildung über Schule und Beruf bis hin zu Wohnen und Freizeit.
„Viele Menschen wissen gar nicht, was Eingliederungshilfe im Alltag konkret bedeutet“, erklärt Geschäftsführerin Eva Brischke-Bau. „Dabei sind diese Leistungen oft entscheidend dafür, dass Teilhabe überhaupt möglich ist. Ohne sie bleiben viele Türen verschlossen.“
Ein Beispiel verdeutlicht dies: Mila, 10 Jahre alt, besucht die vierte Klasse einer Grundschule. Ihre Schulassistenz unterstützt sie dabei, den Schulalltag möglichst selbstständig zu bewältigen: Sie hilft ihr beispielsweise beim Strukturieren und Bereitstellen der benötigten Unterrichtsmaterialien, unterstützt bei Bedarf beim Erfassen von Arbeitsaufträgen, gibt Orientierung im Tagesablauf und begleitet Mila in sozialen Situationen, etwa beim Kontakt mit Mitschüler*innen. So kann Mila dem Unterricht folgen, sich aktiv beteiligen und die Klassengemeinschaft erleben. Ohne diese individuelle Unterstützung wäre ihr gleichberechtigter Zugang zu Bildung deutlich erschwert. Dieses Beispiel steht stellvertretend für viele Kinder und Jugendliche, die im Schulalltag auf eine solche kontinuierliche Begleitung angewiesen sind.
Besonders für Menschen mit Unterstützungsbedarf ist die Eingliederungshilfe im Bereich Wohnen unverzichtbar, so zum Beispiel auch für Malte. Er ist 27 Jahre alt und lebt in seiner eigenen Wohnung. Er arbeitet in einer nahegelegenen Werkstatt und möchte sein Leben möglichst eigenständig gestalten. Damit er seinen Alltag bewältigen kann – von der Haushaltsführung über soziale Kontakte bis hin zu gesundheitlichen Themen – erhält er regelmäßige Unterstützung durch ein ambulantes Angebot der Eingliederungshilfe. Ein Versuch, mit deutlich weniger Hilfe auszukommen, ist bereits gescheitert. Hätte Malte nicht erneut ambulante Leistungen in Anspruch nehmen können, hätte er seine Wohnung aufgeben müssen. Ohne Leistungen der Eingliederungshilfe hätte er dann zurück zu seinen Eltern oder in ein Pflegeheim ziehen müssen. In einem Pflegeheim wäre er weitgehend isoliert, unter deutlich älteren Menschen, und seine speziellen Bedürfnisse könnten nicht ausreichend berücksichtigt werden. Mit Teilhabe und Selbstbestimmung hätte dies dann absolut nichts mehr zu tun. Für uns ist daher klar: ohne Eingliederungshilfe wäre ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben nicht möglich.
Von diesen Beispielen (wir haben hier Personas verwendet) gibt es viele und sie zeigen die absolute Notwendigkeit der Eingliederungshilfe, denn an den schwächsten der Gesellschaft darf nicht gespart werden.
Jetzt informieren und aktiv werden
Bereits zehntausende Menschen haben die Petition unterzeichnet. Jede weitere Stimme trägt dazu bei, dass sich der Petitionsausschuss mit dem Anliegen befasst.
- Petition online unterzeichnen: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2026/_02/_27/Petition_195716.nc.html
- Kampagne „Teilhabe ist Menschenrecht“: https://www.lebenshilfe.de/teilhabe-ist-menschenrecht
Alternativ liegen auch Unterschriftenlisten in den Einrichtungen der Lebenshilfe Grafschaft Diepholz aus.
Gemeinsam für eine inklusive Gesellschaft
Die Lebenshilfe Grafschaft Diepholz setzt sich täglich dafür ein, dass Menschen mit Behinderung die Unterstützung erhalten, die sie benötigen.
„Teilhabe darf nicht vom Zufall oder von finanziellen Zwängen abhängen“, betont Geschäftsführerin Eva Brischke-Bau. „Sie ist ein Menschenrecht – und dafür setzen wir uns mit Nachdruck ein.
Das machten auch die Mitarbeitenden der Lebenshilfe Grafschaft auf ihrer Betriebsversammlung im April deutlich und posierten mit Plakaten der Kampagne der Lebenshilfe, denn: Teilhabe ist kein Luxus, sondern ein grundlegendes Recht. Jetzt ist der Moment, Haltung zu zeigen und gemeinsam ein Zeichen gegen Kürzungen im Sozialstaat zu setzen!
Foto: @Lebenshilfe Grafschaft Diepholz


